Haltungsregeln

Regel 01​-​ Die devote Grundhaltung

Als Erstes begibt sich die Sklavin eine aufrecht kniende Haltung. Anschließend setzt sie sich auf ihre Waden bzw. ihre Fersen zudem wird sie die Knie soweit öffnen, daß diese Haltung auch über einen längeren Zeitraum problemlos eingehalten werden kann. Die Füße wird die Sklavin möglichst nahe aneinander halten. Ihre Scham darf weder ihre Beine noch den Boden berühren. Dann legt die Sklavin ihre Hände locker auf die Knie und dreht die Handinnenflächen noch oben. In der devoten Grundhaltung bemüht sich die Sklavin so aufrecht wie möglich zu sitzen. Sie wird die Brüste nach vorne strecken und ihren Kopf erhoben halten, wobei der Blick gesenkt ist.

Hat die Sklavin Probleme über längere Zeit auf ihren Füßen zu sitzen, so ist es ihr gestattet ein kleines Kissen unter ihrem Po als Hilfe zu benutzen. Selbstverständlich achtet die Sklavin auch in diesem Fall darauf, daß ihre Scham nicht berührt wird, weder von den Beinen, noch vom Boden. Es ist der Sklavin in der devoten Grundhaltung nicht gestattet, aus welchem Grund auch immer, ihren Körper mit den Händen zu berühren. Die einzigste Stelle an der sich Hände bzw. Handrücken und Körper berühren, sich die Knie.

regel 02-Die stehende Position

Diese Position hat das Ziel, dem Herrn zu allen Stellen der Sklavin leichten Zugang zu ermöglichen. In dieser Position steht die Sklavin aufrecht, sie spreizt die Beine leicht, Ihre Hände verschränkt sie hinter dem Kopf, wobei die Finger beider Hände ineinander greifen. Dann nimmt sie den Kopf leicht nach oben, die Ellenbogenspitzen wird sie soweit wie möglich nach hinten drücken.

Damit ermöglicht die Sklavin dem Herrn den uneingeschränkten Zugang zu ihrer Vagina, ihrem Po und auch die Brüste werden so ausgesprochen vorteilhaft präsentiert. Diese Stellung eignet sich deshalb auch sehr gut zum Anlegen von Klammern und Brust und Nippeln.
Auch wenn die Sklavin in dieser Position den Kopf erhoben hat, so bleibt der Blick doch stets gesenkt. In dieser Position achtet die Sklavin immer darauf, sich so vorteilhaft wie möglich ihrem Herrn zu präsentieren.

regel 03-Die gebückte Position

Nimmt die Sklavin diese Position ein, dann erleichtert die Sklavin ihrem Herrn das betrachten ihres Anus.
Dazu stellt sich die Sklavin aufrecht hin und spreizt die Beine etwas. Anschließend beugt sie ihren Oberkörper etwas nach vorne und greift mit ihren Händen an ihre Pobacken. Diese zieht sie dann soweit auseinander, daß ihr Poloch gut sichtbar ist. Wie in den vorangegangen Haltungen, ist der Kopf erhoben, aber der Blick bleibt wieder gesenkt.

Diese Stellung ist hervorragend geeignet, um der Sklavin die Brüste abzubinden. Wenn ihr Herr die Sklavin dazu auffordert, dann wird sich die Sklavin soweit nach vorne beugen, daß die Brüste im rechten Winkel (90°) vom Körper abhängen.

regel 04-Die sitzende Position

Wann immer die Sklavin die Erlaubnis hat sich zu setzen, wird sie ihre Knie soweit wie möglich spreizen. Die Hände legt sie dann auf die Innenseite der Knie und hilft dadurch, die Beine  gespreizt zu halten. Die Füße sind in dieser Stellung trotz allem möglichst geschlossen.
Die Sklavin darf in der sitzenden Position von der Sitzfläche des Stuhls in Anspruch nehmen, daß sie gerade noch Kontakt mit dem Stuhl hat. So hat der Herr weiter ungehinderten Zugriff auf die Vagina der Sklavin.

Auch in dieser Position ist der Oberkörper aufrecht, der Kopf erhoben und der Blick gesenkt.

regel 05-Die offene Rückenlage

Hat die Sklavin die Erlaubnis sich hinzulegen, dann hat sie unaufgefordert und augenblicklich die Position der offenen Rückenlage einzunehmen, die dem Herrn dann den einfachst möglichen Zugang zu ihrer Vagina und ihren Po gestattet.

Für die Sklavin bedeutet das, wenn sie sich auf den Rücken legt, dann legt sie sich zunächst flach hin, als nächstes zieht sie die Beine an und umfaßt anschließend mit den Händen die Knöchel. Dabei müssen die Fußsohlen vollständig auf die Unterlage (den Boden, die Decke, oder worauf auch immer die Sklavin liegt) gestellt werden. Dabei sind die Fußsohlen und Knie dann etwa 50-60 cm voneinander entfernt.

Regel 06-​Die gespreizte Rückenlage

Diese Position ähnelt der Position "Die offene Rückenlage", hier spreizt die Sklavin allerdings Arme und Beine weit vom Körper ab. Die Arme werden dabei etwas im Winkel von 45° vom Körper ausgestreckt. Die Beine werden soweit es geht nach außen gespreizt.

Diese Haltung sieht zwar unheimlich einfach aus, doch erfordert sie von der Sklavin eine sehr hohe Konzentration, da die Sklavin sich fortwährend um die größtmögliche Spreizung und Dehnung bemühen muß.

regel 07-Die kniende Bauchlage

Als erstes begibt sich die Sklavin in eine Bauchlage (d.h. sie legt sich auf den Bauch), dann zieht die Sklavin ihre Knie soweit unter ihren Körper, daß ihre Oberschenkel eine rechten Winkel mit dem Boden bilden und von Boden senkrecht nach oben stehen. Somit wird der Po automatisch auf höchst möglicher Höhe gehalten.

Die Knie werden dann etwa in einem Abstand von 30-40 cm gespreizt. Die Arme werden nach vorne vor den Kopf gestreckt soweit es geht. Der Oberkörper ist soweit nach vorne gebeugt, daß die Brustwarzen den Boden nicht berühren (etwa 1-2 cm über dem Boden).Die Sklavin hat hier außerdem ein ganz besonderes Augenmerk auf ihre Pomuskeln zu haben, denn diese darf sie dabei nicht anspannen, da ihr Herr ansonsten keine freien Blick und Zugang auf ihren Anus hat und ihm diese dadurch verwehrt.

regel 08-Die gespreizte Bauchlage

Als erstes legt sich die Sklavin auf den Bauch und streckt ihre Arme wir in der gespreizten Rückenlage die Arme in einem Winkel von 45° vom Körper ab. Zusätzlich spreizt sie ihre Beine soweit es ihr möglich ist vom Körper weg. Den Kopf legt sie so, daß das Gesicht auf der Seite liegt und möglichst ihrem Herrn zugewandt ist, damit sie ihn sehen kann.

Auch in dieser Stellung wird die Sklavin darauf achten, daß die größtmögliche Spreizung an Armen und Beinen immer erhalten bleibt. Auch in dieser Position stellt die Sklavin sicher, daß ihre Vagina den Boden nicht berührt. Das erreicht sie durch leichtes anheben ihres Beckens.

regel 09-​Die automatische Position

Dieses ist die schwierigste Position für die Sklavin, denn sie verlangt ein hohes Maß und Phantasie und Kreativität von ihr. Wenn die Sklavin die vorherigen Positionen allerdings gut beherrscht, sollte es die Sklavin jedoch nie vor das Problem stellen eine geeignete Stellung für die jeweilige Situation zu finden.
Kommt vom Herrn der Befehl, Klammern für die Brustwarzen zu holen, sollte sich die Sklavin anschließend sofort in eine stehende Position bringen, und ihre Brüste so mit den Händen halten und ihrem Herrn präsentieren, daß dieser die Klammern so einfach wie möglich daran befestigen kann.

Sollte der Herr sie auffordern, einen Dildo zu holen, dann sollte die Sklavin, sobald sie diesen geholt hat, wenn kein anderer Befehl des Herrn kommt, von selbst eine Stellung einnehmen, die es dem Herrn problemlos ermöglich den Dildo auch einzuführen.

Haltungsregeln während der Bestrafung

regel 01-Die stehende Bestrafungshaltung

Die Sklavin stellt sich aufrecht hin, sie spreizt ihre Beine leicht. Ihre Hände hebt sie über den Kopf und faßt sie dort. Die gesamte Körperhaltung ist jetzt gespannt und die Sklavin wird ihren Po und ihre Brust möglichst weit herausdrücken und präsentieren.

Das entscheidende bei dieser Haltung der Sklavin ist, das sie ihre Körperspannung auch bei längerer Bestrafung einwandfrei beibehält und keine Erschöpfungen oder Müdigkeitserscheinungen zeigt. Besonders zu Beginn beim erlernen dieser Haltung werden die erhobenen Arme dazu neigen schnell zu schmerzen, doch dieser Zeitpunkt kann durch regelmäßige Übungen sehr deutlich verlängert werden.

regel 02-Die gebückte Bestrafungshaltung

Als erstes stellt sich die Sklavin in einer aufrechten Position hin und spreizt ihre Beine leicht. Anschließend beugt sie ihren Oberkörper soweit nach vorne, daß sie mit ihren Händen ihre Knöchel  ihrer Beine umfassen kann.

In dieser Haltung legt die Sklavin ein besonderes Augenmerk darauf, daß ihre Beine immer durchgestreckt sind, denn nur dadurch wird gewährleistet, daß die Haut an ihrem Po immer schön gespannt ist um die Strafe zu empfangen.

regel 03-Die gestützte Bestrafungshaltung

Die Stellung sollte immer dann gewählt werden, wenn die Bestrafung schwerer ausfällt oder länger dauern sollte, oder aber die Verfehlung nur so geringfügig war, daß es eine erleichterte Position erlaubt.

Für diese Stellung begibt sich die Sklavin grundsätzlich erst in die gebückte Bestrafungshaltung, dann kann sie die Hände von Ihren Knöcheln wegnehmen und dann je nach Anweisung des Herrn, z.B. am Tisch oder Stuhl abstützen. Damit dann aber die erforderliche Spannung im Po erreicht wird, wird die Sklavin ihren Po so weit wie möglich nach oben drücken und sich dabei auch auf ihre Zehenspitzen stellen. Das stehen auf den Füßen ist ihr nur nach Genehmigung des Herrn gestattet.

regel 04-Die kniende Bestrafungshaltung

In dieser Strafposition kniet sich die Sklavin mit leicht gespreizten Beinen aufrecht auf den Boden. Dann greifen ihre Hände hinter ihrem Kopf ineinander und sie drückt ihre Ellenbogen möglichst weit nach hinten.

Dabei achtet die Sklavin ganz besonders darauf, ihre Brüste so gut wie irgend möglich zu präsentieren. Sollte eine Auspeitschung der Vagina der Sklavin angeordnet sein, dann streckt die Sklavin diesen Bereich ohne zusätzliche Aufforderung möglichst weit nach vorne um die Auspeitschung zu erleichtern. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für ihren Po, denn sie dann nach hinten streckt.

regel 05-Die Bestrafung auf dem Bock

Für ausgesprochen schwere Bestrafungen eignet sich die die Bestrafung auf oder über dem Bock. Als Bock kann ein Stuhl, ein Sessel, eine Stange oder auch die Oberschenkel eine anderen Person dienen.

Dazu legt sich die Sklavin mit ihrem Bauchbereich auf die Sitzfläche des Stuhls, Sessels, usw. und der Po wird dabei immer die höchste Stelle ihres Körpers sein. Ihre Arme und Beine wird die Sklavin soweit es geht ausstrecken. Die Handinnenflächen und die Zehen müssen dabei den Boden berühren und dürfen diesen während der Dauer der Bestrafung auch nicht verlassen. Ein unverhältnismäßig starkes Bewegen des Körpers, ganz besonders des Pos während der Dauer der Bestrafung ist nicht erlaubt und wird als fehlverhalten sofort bestraft.